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Dabeisein ist alles. Didaktische Überlegungen zur fehlenden Anwesenheitspflicht (Crosspost)

Es gibt kaum ein Reizwort, das Lehrende, auch in geschichtswissenschaftlichen Instituten, zuverlässiger triggert als „Anwesenheitspflicht“. Die einen fordern sie ein, weil Lehre ohne Anwesenheitspflicht entwertet werde, die anderen hoffen, dass Lehrveranstaltungen ohne verpflichtende Anwesenheit der Studierenden die Lehrenden zu besserer Lehre zwingen. In aller Regel wird Anwesenheitspflicht als politische Frage behandelt, und das ist sie ja auch; nur selten werden Überlegungen angestellt, wie man die vermuteten Wirkungen einer Anwesenheitspflicht auch dort herbeiführen kann, wo es eben keine Anwesenheitspflicht (mehr) gibt. Ich möchte im Folgenden Überlegungen vorstellen, wie wir damit umgehen können, dass Anwesenheitspflicht – in Deutschland meist aus landesrechtlichen Rahmenbedingungen heraus – nicht eingefordert und festgeschrieben werden kann.

Dieser Beitrag ist ein Crossposting. Der Beitrag erschien ursprünglich am 15. September auf dem GWD-Blog unter dieser Adresse: https://gwd.hypotheses.org/1143. Alle geschichtswissenschaftsdidaktisch interessierten Menschen lade ich herzlich ein, auch dort vorbeizuschauen.

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Harvard Business School Case Studies in der historischen Lehre – II

Das von unserer Juniorprofessorin für Wirtschaftsgeschichte Eva-Maria Roelevink eingeworbene Lehrprojekt zum Einsatz von Harvard Business School Case Studies in der geschichtswissenschaftlichen Lehre ist im Wintersemester ein erstes Mal gelaufen und steht zum Sommersemester in anderer Form erneut an. Zeit, ein Zwischenresümee zu formulieren. Ich möchte es recht unsortiert entlang einiger zentraler Beobachtungen tun. Wer den ersten Blogpost hierzu nicht gelesen hat, mag das bitte nachholen (https://geschichtsadmin.hypotheses.org/826), bevor er/sie hier weiterliest.

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Rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit

Nun auch Rheinland-Pfalz: „Keine Pflicht zur Anwesenheit besteht gemäß dem neuen Gesetz in Vorlesungen und Seminaren”, so paraphrasierte die Süddeutsche Zeitung gestern den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz, der am 4. März per Pressemitteilung des MWWK RLP in die Öffentlichkeit gespielt worden war. Regionale Zeitungen berichteten identisch. Ich nehme das zum Anlass, einmal meine Argumente für eine Präsenzpflicht zusammenzustellen.

Vorab aber die Ergebnisse meiner eigenen Recherche, der ich als Historiker ja auch irgendwie verpflichtet bin:

  1. Die online veröffentlichte PM des MWWK sagt nichts von einer Abschaffung der Anwesenheitspflichten. Das ist überraschend, da sich die Süddeutsche wohl kaum auf eigene Recherchen stützte. Offenbar gab es eine an die Redaktionen versandte Pressemitteilung, die ausführlicher war oder andere Schwerpunkte setzte als die online einsehbare Erklärung.
  2. Der online abrufbare Entwurf des Hochschulgesetzes formuliert es ebenfalls anders. Dort heißt es im neuen § 26 (Ordnungen für Hochschulprüfungen): „(2) Prüfungsordnungen müssen bestimmen: […] 7. die Voraussetzungen für die Zulassung zur und den Ausschluss von der Prüfung; die Prüfungsordnung darf eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als Prüfungsvoraussetzung nur regeln, wenn diese erforderlich ist, um das Lernziel der Lehrveranstaltung zu erreichen, insbesondere bei Exkursionen, Praktika, praktischen Übungen und Laborübungen sind Anwesenheitspflichten zulässig […]“. Als Erklärung wird später angeführt:„Anwesenheitspflichten stellen rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden dar. Als grundrechtsrelevante Einschränkungen bedürfen sie einer gesetzlichen Ermächtigung. Präsenzpflichten können in der Prüfungsordnung als Prüfungsvoraussetzungen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit geregelt werden. Dabei sind die Besonderheit der einzelnen Lehrveranstaltung und das jeweilige konkrete Lernziel zu berücksichtigen. Das mit (derartigen) Lehrveranstaltungen oftmals verfolgte Lernziel der Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs lässt sich dabei auf vielfältige Weisen und angesichts heutiger Medien nicht ausschließlich bei Anwesenheit vor Ort erreichen.“

Es mag juristisch interessant sein, inwiefern Anwesenheitspflichten „rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden“ darstellen. Interessant für mich ist aber erst einmal nur, dass es einer Rechtfertigung bedarf, die bisher wohl gesetzlich bestand, jetzt aber dem Gesetz nach als Aufgabe den Universitäten zugewiesen wird. Das ist nicht das Gleiche wie die in den Medien berichtete Abschaffung der Anwesenheitspflicht, wohl aber diskussionswürdig. Darum geht es mir im Folgenden.

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Offener Brief zum Zukunftsvertrag – Presseschau

Seither ist einige Zeit vergangen. Der Offene Brief konnte nicht in der Staatskanzlei übergeben werden, eine Annahme dort wurde uns nicht zugestanden. Er wurde daher als Einschreiben auf den Weg gebracht. Am 25. November wurden die Fraktionen des Landtags und die Medien über den Offenen Brief unterrichtet. Mit diesem Blogpost möchte ich zunächst die Reaktionen dokumentieren:

Am 9. Dezember schließlich ging das Ministerium selbst mit seinen Absichtserklärungen in die Öffentlichkeit und verkündete mit “140 Millionen Euro und 750 Entfristungen […] die größte wissenschaftspolitische Maßnahme seit Jahrzehnten” (https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/hochschulpakt-verstetigt-hochschulinitiative-fuer-gutes-studium-und-gute-lehre-in-rheinland-pfalz/). Für die JGU Mainz, das wird man sagen können, war statt von den vorher hier und da hörbaren 8,5 Mio. Euro nun auf einmal von 13,5 Mio. Euro für 2021 die Rede, die 2022-2023 langsam aufwachsen und 2024 auf ca. 19 Mio. Euro springen werden. Man muss die Bewertung des Ministeriums nicht teilen, aber für die JGU Mainz hat sich der Einsatz gelohnt.

Mein Dank geht heute an alle Unterzeichner*innen, insbesondere auch an die Unterstützer*innen, die jede*r auf eigene Weise Unterschriften gesammelt, Informationen zusammengetragen und den Rücken gestärkt haben. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen von der Initiative Zukunftsvertrag (https://www.personalrat.uni-mainz.de/zukunftsvertrag/). So zusammenzuarbeiten ist eine gute Erfahrung – und die Mühe auch im Rückblick wert.

Offener Brief zum Zukunftsvertrag

Der unten abgebildete Offene Brief zur Umsetzung des Zukunftsvertrages in Rheinland-Pfalz wurde von knapp 880 Beschäftigten an der JGU Mainz, darunter über 140 Professorinnen und Professoren, aus Sorge um die Weiterbeschäftigung von knapp 400 Kolleginnen und Kollegen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und aus Sorge um die Qualität von Studium und Lehre und einen breiten Bildungszugang unterzeichnet.

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