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Notenvergabe zu gut?

Der Süddeutschen Zeitung hatte ich am Samstag letzter Woche entnommen, dass der deutsche Wissenschaftsrat die zu gute Notenvergabe an deutschen Hochschulen kritisiert. Das “wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium von Bund und Ländern” stützte sich zu diesem Zeitpunkt auf einen noch unveröffentlichten Bericht über die Examensnoten aller Fachrichtungen; seit Anfang dieser Woche war dann der über 800 Seiten starke Bericht auf der Homepage des Wissenschaftsrates einsehbar. Das Fazit aus Sicht der Süddeutschen Zeitung:

“Demnach haben sich die Zensuren an Universitäten, Fachhochschulen sowie staatlich anerkannten Hochschulen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. […] Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Wolfgang Marquardt, zeigte sich alarmiert.”

Insbesondere das mangelnde Ausschöpfen des gesamten Notenspektrums sei problematisch, allzu oft würde die Differenzierung der Leistungen nur noch durch Nachkommastellen ausgewiesen. Aber auch die Unterschiede in demselben Fach an unterschiedlichen Hochschulen beklagt der Wissenschaftsrat.

Ein Blick in den Bericht des Wissenschaftsrates selbst verrät selbstverständlich differenziertere Urteile. Und natürlich ist eine Erhebung, wie der Wissenschaftsrat sie vorlegt, wissenschaftspolitisch wichtig und zentraler Bestandteil der Entwicklung der Hochschullehre in den universitären Disziplinen. Eine inneruniversitäre Notenerhebung kann etwa den Vergleich zur Notenvergabe im jeweils gleichen Fach an einer anderen Universität nicht bieten. Und der Wissenschaftsrat nimmt schon mögliche Einwände gegen seine Erhebung vorweg:

“Zu reflektieren wäre beispielsweise, ob Unterschiede mit vom Durchschnitt abweichenden Abbruchquoten zu erklären sind. Auch spezifische Rekrutierungserfolge bei der Studierendenauswahl können eine Rolle spielen; dies ließe sich mit einer Analyse der Notenverläufe vom Schulabschluss zum Bachelorstudium und eventuell dem Masterbereich überprüfen.”

Doch gibt es auch vermeintliche Einsichten, die man nicht stehen lassen sollte. So formuliert die Hintergrundinformation zu Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010:

“Über alle Fächer wiesen im Prüfungsjahr 2010 die Masterprüfungen mit 1,8 den besten Notendurchschnitt auf.”

Bedenkt man, dass in diese Statistik an vielen Universitäten die ersten Masterjahrgänge überhaupt Eingang finden, also jene Studierenden, die ihren Bachelorabschluss überdurchschnittlich schnell erworben hatten und vermutlich eher zum oberen Leistungsspektrum gehören, dann stellt ein Schnitt von 1,8 nicht per se ein Problem dar. Es bliebe einfach abzuwarten, ob es sich hier um einen klassischen Bias handelt.

Das Gleiche gilt aber auch für die in der Süddeutschen Zeitung angesprochenen Magisternoten unter Historikern (“Auffallend glänzende Diplomnoten haben zudem Mathematiker, Physiker, Psychologen und Chemiker, danach folgt der Magisterabschluss bei Historikern.”), denn Magisternoten werden nicht mehr in großer Zahl verteilt; es kann sich hier auch um gute und eifrige Magisterstudierende handeln, die einen gewissen Druck durch die parallel studierenden Bachelorstudierenden empfinden, mit denen sie etwa zeitgleich einen Abschluss anstreben. Man weiß es einfach nicht.

Bedenklich ist auch, dass der Wissenschaftsrat in seinem ausführlichen Bericht nicht detailliert auf die Datenbasis eingeht; man erfährt, dass das Statistische Bundesamt die Daten geliefert hat, aber vielfach nicht, ob es sich um Abschlussnoten oder Noten auf die Abschlussarbeiten handelt – im Bereich der alten Studiengänge ein kleiner, im Bereich der Bologna-Studiengänge ein großer Unterschied. Auch die Tatsache, dass das Bundesamt nur “ganze” Noten erfasst, dürfte die Statistik (man weiß nur nicht, in welche Richtung) zumindest leicht verzerren.

Es ist aber insbesondere ein letzter Punkt, der mich wundert. Der Wissenschaftsrat kritisiert die Notenvergabe vor allem deshalb, weil er sich um die “Verteilung von Bildungschancen” sorgt, um die Vergabe von Master-Plätzen in zulassungsbeschränkten Verfahren und um die Arbeitgeber, die die Abschlussnoten möglicherweise nicht mehr als Einstellungskriterium heranziehen können. All das sind Bedenken, die begründet sind und über die man diskutieren kann. Prüfungen dienen aber nicht in erster Linie dazu, Bildungschancen, Arbeitsmarktchancen oder Masterplätze zu verteilen. Prüfungen sind in allererster Linie Teil eines Lernprozesses. Die berechtigte Forderung des Wissenschaftsrates, die Notenvergabe nach nachvollziehbaren und transparenten Kriterien durchzuführen, erfährt ihre Rechtfertigung daher auch nicht aus arbeitsmarktpolitischen (und damit hochschulexternen und dem Lernprozess nicht inhärenten) Gründen, sondern aus dem psychologischen Konzept der Selbstwirksamkeit: Nur nachvollziehbare und nach vorher benannten Kategorien durchgeführte Leistungsmessungen und -bewertungen fördern den individuellen Lernprozess, der an der Bologna-Universität der Gegenwart nach allen wissenschaftspolitischen und hochschuldidaktischen Sonntagsreden im Vordergrund stehen sollte; Notenvergaben ohne Kriterien und Begründung tragen nicht dazu bei, das individuelle Lernen zu unterstützen. Dafür wäre es aber nicht unbedingt notwendig, innerhalb von Fachverbänden bundeseinheitliche Kriterien der Leistungsvergabe im jeweiligen Fach zu generieren (das würde auch der inneren Differenzierung der Fächer nicht entsprechen), es würde reichen, wenn sich Institute auf institutsweite Standards einigen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andreas Frings (18. November 2012). Notenvergabe zu gut? Geschichte verwalten. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/p10k


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