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Anwesenheitspflicht und Präsenzlehre

(2a) Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung.

Mit diesem Passus erregt das nordrhein-westfälische Hochschulzukunftsgesetz gerade viel Aufmerksamkeit.

Die Diskussion wird interessanterweise darüber geführt, ob Präsenzlehre an sich sinnvoll sei. So argumentiert etwa Bernhardt Markus in Public History Weekly diese Woche (“Mandatory attendance, farewell!”), dass dieses Gesetz die primitiven didaktischen Perspektiven des zuständigen Wissenschaftsministeriums entlarve. Das mag sein – ich vermag das nicht zu beurteilen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Diskussion über “Präsenz” oder über “Pflicht” geführt werden sollte. Tatsache ist, dass Präsenzlehre in vielerlei Hinsicht produktiv ist: Sie ermöglicht den Aufbau von Selbst- und Sozialkompetenz (neben der Aneignung fachlichen Wissens), kann im Umgang mit heterogenen Lerngruppen allen Beteiligten individuell produktive Zugänge ermöglichen und ermöglicht fortlaufende wechselseitige Rückmeldung. Ein Buch kann auf den einzelnen Studierenden nicht individuell eingehen; ein Lehrender schon. Ein nerviges Buch kann man weglegen; einen schwierigen Dozenten in einer Veranstaltung mit Präsenzpflicht muss man wohl aushalten, auch das eine wertvolle Lernerfahrung (und das ist nicht zynisch gemeint). Vor allem aber scheint mir eines wichtig: Die Präsenzpflicht ist eine Aussage darüber, welchen Wert die Präsenz für die Universität, für das Seminar, für die Lehrenden – und für die Studierenden hat. Und hier verbinden sich die Themen “Präsenz” und “Pflicht” wieder: Wer Präsenz einfordert, verpflichtet sich nicht nur, diese auch sinnvoll zu füllen, sondern kommuniziert hierüber, wie bedeutsam das gemeinsame Forschen und Lernen ist. Und das erscheint mir weiterhin wichtig.


FOLLOW-UP, 08.2016

Ein guter Beitrag von Steffen Martus, Germanist an der Humboldt-Universität Berlin, in der heutigen Süddeutschen Zeitung: Geht einfach alle heim, http://www.sueddeutsche.de/kultur/bildungspolitik-geht-doch-einfach-heim-1.2853102.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andreas Frings (22. Dezember 2014). Anwesenheitspflicht und Präsenzlehre. Geschichte verwalten. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/p11m


2 Gedanken zu „Anwesenheitspflicht und Präsenzlehre“

  1. Danke für den Kommentar! Insbesondere die Idee, dass die eingeforderte Präsenz auch sinnvoll gestaltet werden muss, scheint mir sehr wichtig. Zuweilen wird das leider in der Diskussion übersehen.

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