Die Dinge beim Namen nennen?

Nun hat auch das niederländische Parlament „den im Osmanischen Reich an Armeniern begangenen Massenmord als Völkermord anerkannt“ (http://bit.ly/2oraefa). Die Zahl der Staaten, die sich dazu öffentlich festgelegt haben, wächst damit weiter an. Zwei Wege lassen sich unterscheiden. Die Niederlande sind den bundesdeutschen Weg gegangen: Das Parlament anerkennt den Völkermord, indem es die Geschehnisse per Parlamentsentscheidung „Völkermord“ nennt. Die Regierung wahrt Zurückhaltung und freut sich, sich nicht selbst äußern zu müssen. Der zweite Weg wird in Frankreich seit langem diskutiert: Dort gab es schon zwei Versuche, die Leugnung des Völkermords unter Strafe zu stellen; beide Male ist dieses Unterfangen verfassungsrechtlich gescheitert. Die Schweiz musste in Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte lernen, dass es diese Leugnung nicht unter Strafe stellen darf, weil die Meinungsfreiheit höher steht.

Die wohl ernsthafteste Diskussion über diese Fragen wurde in Frankreich geführt. Zu offensichtlich galt der Versuch, die Leugnung des Völkermordes unter Strafe zu stellen, dem Werben um die Stimmen armenisch-stämmiger Franzosen; da Frankreich nach 1918 eines der Hauptaufnahmeländer für armenische Flüchtlinge war, ist das eine in Wahlen relevante Gruppe. Weil dieses Werben von konservativen Politikern ausging, sammelten insbesondere liberal gesinnte Historiker (um es weit zu fassen) Argumente gegen eine staatliche Sanktionierung der richtigen Nomenklatur. Andernorts galt und gilt gerade der Kampf für die Verwendung des Begriffs „Völkermord“ als Ausweis modernen Bewusstseins.

Nun greift in der Tat – darauf hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte insistiert (http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-158235) – eine Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung (und sei die Meinung noch so arm an Argumenten) und dem Schutz der würde der Opfer. In der Bundesrepublik Deutschland ist etwa die Leugnung der Shoa aus genau diesem Grund verboten, ohne dass der EuGMR das bisher beanstandet hätte. Es gibt ein nachvollziehbares Interesse daran, dass die Würde der Opfer in diesem Fall höher steht als jede Meinungsfreiheit.

Wie aber steht es um den Völkermord an den Armeniern? Und ist es hilfreich, wenn Parlamente eine Nomenklatur per Entscheidung vorgeben? Für wen eigentlich?

Im Ausstellungsprojekt „Eine ‚innertürkische Verwaltungsangelegenheit‘? Osmanisch-deutsche Verflechtungen und die Armeniergräuel im Ersten Weltkrieg“, das ich von 2014-2015 mit zwölf Studierenden betrieben habe (die Dokumentation findet sich noch unter https://www.blogs.uni-mainz.de/fb07-armeniergreuel/), sind wir davon ausgegangen, dass es selbstverständlich ein Völkermord war – wissenschaftlich gibt es hieran keinerlei begründete Zweifel mehr. Wir haben den Begriff „Völkermord“ aber auf die letzte Ausstellungstafel verbannt und ihn damit seiner Zentralität in der Debatte entzogen. Denn wie immer bei Begriffsfragen geht es nicht darum zu klären, was nun der „richtige“ Begriff für die Ereignisse ist, sondern mit welchen Begriffen wir welchen Erkenntnisgewinn erzielen können, oder anders gesagt: welche Begriffe sich im wissenschaftlichen und auch im nicht-wissenschaftlichen Zugriff als produktiv erweisen. Für uns war das der Begriff der „Kriegsgreuel“ (zeitgenössische Rechtschreibung), der im Ersten Weltkrieg – interessanterweise auch auf deutscher Seite – für diese Ereignisse verwendet wurde. Er macht deutlich, dass alle damals Beteiligten die Ereignisse als etwas charakterisierten, das in seiner Brutalität exzessiv,  kriegstechnisch übermäßig und durch nichts zu rechtfertigen war. Er verweist auch darauf, dass es von allen Seiten im Kontext des Krieges begriffen wurde – eine Facette, die der Völkermord-Begriff nicht trägt.

Dennoch spielt das Bekenntnis zum Völkermord-Begriff bis heute eine zentrale Rolle in der öffentlichen Debatte. Er eignet sich auch gut, um „der“ türkischen Seite (als ob es nur eine gäbe) Vorwürfe zu machen. In der Tat ist es eine schwere historische Belastung, dass der türkische Staat den Völkermord bis heute nicht anerkennt; der von mir sehr geschätzte türkische Schriftsteller Doğan Akhanlı zählt das zu jenen traumatischen Verwerfungen, die die politische Kultur der Türkei bis heute vergiften, womit er wohl Recht haben dürfte. Man darf aber zu Recht daran zweifeln, dass allen geholfen ist, wenn wir uns endlich auf den Begriff „Völkermord“ geeinigt haben. Wissenschaftlich produktiv ist diese Frage ohnehin schon lange nicht mehr, da geht es um viel interessantere Fragen der Radikalisierungsprozesse in den Jahren des Ersten Weltkriegs.

In einem Aufsatz, der vor anderthalb Jahren erschienen ist (Die Waisenkinder der “verwaisten Nation”. Armenische Kinder als Überlebende des Völkermordes im Ersten Weltkrieg. In: Grüner, Stefan; Raasch, Markus; Denzler, Alexander (Hg.): Kinder und Krieg. Von der Antike bis zur Gegenwart (= Historische Zeitschrift. Beihefte, NF Nr. 68). Berlin 2016, S. 321-344), habe ich für mich u.a. zu klären versucht, wieso diese Frage für die armenische Seite so zentral ist und was daran hängt. Ich bin nicht sicher, ob ich damit einen Beitrag zu einer tragenden Antwort geliefert habe; aber ich halte das für eine wichtige Frage. Hrant Dink hat darauf verwiesen, dass es wohl darum gehen muss, auf beiden Seiten das Verständnis für die je andere Seite zu entwickeln, und dass es sinnvoll sein kann, hierfür die Diskussion um den „Völkermord“-Begriff zurückzustellen. Mir scheint, er hat Recht. Insbesondere hilft es nicht, wenn Parlamente wie in den Niederlanden eine solche Entscheidung treffen. Deutschland bildet insofern eine Ausnahme, als das deutsche Kaiserreich in den Völkermord verflochten war – daran hat der Deutsche Bundestag auch explizit und die Entscheidung legitimierend angeknüpft. Aber auch hier war die Resolution des Bundestags von 2005, die auf den Völkermord-Begriff noch verzichtete, in der Sache viel klarer und rhetorisch stärker als die vermeintlich mutige Resolution von 2015, die 2016 verabschiedet wurde.

Mein Plädoyer: Vergessen wir für einen Moment die Frage, ob es ein Völkermord war, und konzentrieren wir uns auf produktive historische Rekonstruktionen, Beschreibungen und Analysen der Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich. Hieran arbeiten junge türkische, armenische, deutsche, amerikanische, englische, skandinavische usw. Historiker schon seit Längerem, und ihre Arbeit ist erstaunlich produktiv.

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