Mit diesem Argument gibt es aktuell eine neue rheinland-pfälzische Petition gegen das Latinum im Studium der romanischen Sprachen, einsehbar unter http://bit.ly/2EWl1Fh. Das Hauptargument: “Das Latinum, das nicht unmittelbar Teil der studierten Sprachen ist, stellt eine unverhältnismäßig große Anforderung an das Studium dar”. Was ist dran? Nicht viel. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Mir konnte bisher niemand erklären, wie ein wissenschaftliches Studium der romanischen Sprachen ohne Latinum aussehen soll. Immerhin geht es nicht darum, Französisch zu lernen, sondern die französische Sprache, Literatur usw. zu studieren und wissenschaftlich zu erforschen. Das erfordert Lateinkenntnisse, die in Deutschland standardisiert über das Latinum nachgewiesen werden.
Die Petentinnen und Petenten berufen sich dabei auf zweierlei Dinge: die Tatsache, dass im B.A. Kernfach Französisch an der JGU Mainz kein Latinum mehr gefordert wird (das wäre eine eigene Diskussion wert), und die Tatsache, dass der binationale Studiengang Mainz-Dijon ebenfalls ohne Latinum studiert werden kann. Hier wurde die Latinumspflicht in der Tat aufgehoben, weil man nur so einen diskriminierungsfreien Zugang zum Studiengang ermöglichen kann; als Argument taugt das wenig.
Weiter argumentieren die Autor/innen: Es sei “denkbar, das Bestehen einer Klausur eines uniinternen Lateinkurses in die Prüfungsordnung aufzunehmen, welche die erforderlichen Sprachkenntnisse bestätigen würde. […] Mit einer Absenkung des Sprachniveaus ist nicht zu rechnen. Durch das Latinum kann ein erfolgreiches Studium der Fachwissenschaften zum Scheitern führen.” Das erscheint mir in sich nicht logisch: Wenn eine alternative Prüfung des Lateinischen keine Absenkung des Sprachniveaus bedeutet, wieso droht dann bei Latinumspflicht die Exmatrikulation, bei der alternativen Prüfung aber nicht? In der Tat kennen einige sog. universitäts-interne “Latinum”-Prüfungen (die kein Latinum im Sinne der KMK sind) nur eine schriftliche Prüfung und verzichten auf die mündliche Prüfung, die nach KMK-Beschluss aber für das Latinum notwendig ist. Das kann dann aber auch ein Verlust an Sprachniveau sein.
Unerträglich (und hier greift der Dozenten-Korrekturmodus, déformation professionelle) aber die Sprache am Ende der Petition: “Es ist also nicht nur für die Studentinnen und Studenten eine Belastung, sondern auch für das Bundesland Rheinland-Pfalz ein Verlust an gut ausgebildetem Humankapital.” Das sehe ich derzeit nicht: Rheinland-Pfalz scheint mir eher ein Exportland für gut ausgebildete Gymnasiallehrer zu sein, und dass Nordrhein-Westfalen zeitweilig das Latinum als Pflicht abgeschafft hatte, hat der dortigen Ausbildung keinerlei Wettbewerbsvorteile verschafft. Insbesondere aber sind Studierende für mich mehr Humankapital, ein Studium mehr als die Aggregation von Humankapital.
Ich würde mir von den Studierenden, die solche Petitionen vortragen, eine echte inhaltliche Auseinandersetzung wünschen, Argumente, die sich aus einer tiefen Wertschätzung für die eigene Wissenschaft speisen. Das würde die Diskussion sicher lohnen. Darauf warte ich aber weiter.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andreas Frings (26. Februar 2018). Latinum = “eine unverhältnismäßig große Anforderung an das Studium”? Geschichte verwalten. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/p12n