Dabeisein ist alles. Didaktische Überlegungen zur fehlenden Anwesenheitspflicht (Crosspost)

Es gibt kaum ein Reizwort, das Lehrende, auch in geschichtswissenschaftlichen Instituten, zuverlässiger triggert als „Anwesenheitspflicht“. Die einen fordern sie ein, weil Lehre ohne Anwesenheitspflicht entwertet werde, die anderen hoffen, dass Lehrveranstaltungen ohne verpflichtende Anwesenheit der Studierenden die Lehrenden zu besserer Lehre zwingen. In aller Regel wird Anwesenheitspflicht als politische Frage behandelt, und das ist sie ja auch; nur selten werden Überlegungen angestellt, wie man die vermuteten Wirkungen einer Anwesenheitspflicht auch dort herbeiführen kann, wo es eben keine Anwesenheitspflicht (mehr) gibt. Ich möchte im Folgenden Überlegungen vorstellen, wie wir damit umgehen können, dass Anwesenheitspflicht – in Deutschland meist aus landesrechtlichen Rahmenbedingungen heraus – nicht eingefordert und festgeschrieben werden kann.

Dieser Beitrag ist ein Crossposting. Der Beitrag erschien ursprünglich am 15. September auf dem GWD-Blog unter dieser Adresse: https://gwd.hypotheses.org/1143. Alle geschichtswissenschaftsdidaktisch interessierten Menschen lade ich herzlich ein, auch dort vorbeizuschauen.

„Dabeisein ist alles. Didaktische Überlegungen zur fehlenden Anwesenheitspflicht (Crosspost)“ weiterlesen

Rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit

Nun auch Rheinland-Pfalz: „Keine Pflicht zur Anwesenheit besteht gemäß dem neuen Gesetz in Vorlesungen und Seminaren”, so paraphrasierte die Süddeutsche Zeitung gestern den Entwurf des neuen Hochschulgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz, der am 4. März per Pressemitteilung des MWWK RLP in die Öffentlichkeit gespielt worden war. Regionale Zeitungen berichteten identisch. Ich nehme das zum Anlass, einmal meine Argumente für eine Präsenzpflicht zusammenzustellen.

Vorab aber die Ergebnisse meiner eigenen Recherche, der ich als Historiker ja auch irgendwie verpflichtet bin:

  1. Die online veröffentlichte PM des MWWK sagt nichts von einer Abschaffung der Anwesenheitspflichten. Das ist überraschend, da sich die Süddeutsche wohl kaum auf eigene Recherchen stützte. Offenbar gab es eine an die Redaktionen versandte Pressemitteilung, die ausführlicher war oder andere Schwerpunkte setzte als die online einsehbare Erklärung.
  2. Der online abrufbare Entwurf des Hochschulgesetzes formuliert es ebenfalls anders. Dort heißt es im neuen § 26 (Ordnungen für Hochschulprüfungen): „(2) Prüfungsordnungen müssen bestimmen: […] 7. die Voraussetzungen für die Zulassung zur und den Ausschluss von der Prüfung; die Prüfungsordnung darf eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als Prüfungsvoraussetzung nur regeln, wenn diese erforderlich ist, um das Lernziel der Lehrveranstaltung zu erreichen, insbesondere bei Exkursionen, Praktika, praktischen Übungen und Laborübungen sind Anwesenheitspflichten zulässig […]“. Als Erklärung wird später angeführt:„Anwesenheitspflichten stellen rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden dar. Als grundrechtsrelevante Einschränkungen bedürfen sie einer gesetzlichen Ermächtigung. Präsenzpflichten können in der Prüfungsordnung als Prüfungsvoraussetzungen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit geregelt werden. Dabei sind die Besonderheit der einzelnen Lehrveranstaltung und das jeweilige konkrete Lernziel zu berücksichtigen. Das mit (derartigen) Lehrveranstaltungen oftmals verfolgte Lernziel der Einübung in den wissenschaftlichen Diskurs lässt sich dabei auf vielfältige Weisen und angesichts heutiger Medien nicht ausschließlich bei Anwesenheit vor Ort erreichen.“

Es mag juristisch interessant sein, inwiefern Anwesenheitspflichten „rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit sowie die Freiheit der Berufswahl der Studierenden“ darstellen. Interessant für mich ist aber erst einmal nur, dass es einer Rechtfertigung bedarf, die bisher wohl gesetzlich bestand, jetzt aber dem Gesetz nach als Aufgabe den Universitäten zugewiesen wird. Das ist nicht das Gleiche wie die in den Medien berichtete Abschaffung der Anwesenheitspflicht, wohl aber diskussionswürdig. Darum geht es mir im Folgenden.

„Rechtfertigungsbedürftige und rechtfertigungsfähige Eingriffe in die Lern- und Studierfreiheit“ weiterlesen

Was läuft schief mit dem Abitur, oder auch: was machen wir daraus?

„Das Abitur befähigt inzwischen nicht mehr zum Beginn eines Grundstudiums“ – mit diesem vorgezogenen Fazit eröffnet der Erziehungswissenschaftler Volker Ladenthin in Forschung & Lehre (https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/da-laeuft-etwas-ganz-schief-894/) eine Auseinandersetzung mit schwindenden kritischen und analytischen Fähigkeiten von Studierenden. Anders als das im Sommerloch übliche Studierendenbashing, wie es etwa Online-Zeitungen mitunter vorführen, bleibt er nicht bei Klischees stehen. Seine Kritik ist differenzierter, sie ist aus didaktischen Überlegungen und Erwartungen gespeist, und sie zielt nicht direkt auf die Studierenden, sondern auf ein strukturelles Problem. Es geht ihm um das Abitur, das nicht mehr die Studierfähigkeit attestiert.

„Was läuft schief mit dem Abitur, oder auch: was machen wir daraus?“ weiterlesen

Ein schönes Zitat zum Nachdenken über die universitäre geschichtswissenschaftliche Lehre und zugleich ein Beitrag zum Erinnerungsjahr 1968-2018, gesprochen im Mai 1967 von Peter Schneider:

Wir haben uns ein Semester lang mit der Frage beschäftigt, warum die Goten das t hauchten und wir haben über einen Franzosen des neunzehnten Jahrhunderts gearbeitet, der seinerseits über einen Römer des zweiten Jahrhunderts gearbeitet hatte. Wir haben mit dieser Arbeit keinen Erfolg gehabt, denn wir haben die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Franzosen des neunzehnten Jahrhunderts, die über einen Römer des zweiten Jahrhunderts gearbeitet haben, nicht gebührend berücksichtigt. Wir sind deprimiert gewesen, wir haben uns zu Recht kritisiert gefühlt, wir haben es das nächste Mal besser gemacht. Wir haben Seminararbeiten gemacht, die zu machen reine Zeitverschwendung war. Wir haben Seminarsitzungen protokolliert, die nicht zu protokollieren, sondern nur zu kritisieren waren. Wir haben Tatsachen auswendig gelernt, aus denen nicht das mindeste zu lernen war.

Am Ende der forderte Peter Schneider die Zuhörenden zum Hinsetzen auf – zum Sit-In.

(Peter Schneider: Wir haben Fehler gemacht. Rede auf der Vollversammlung aller Fakultäten der Freien Universität Berlin am 5. Mai 1967,in: Jürgen Miermeister (Hg.): Provokationen. Die Studenten- und Jugendrevolte in ihren Flugblättern 1965 – 1971. Darmstadt u.a. 1980, S. 47-50, hier S. 48.)

Wiki-Beiträge statt Hausarbeiten?

Zugegeben: Die Reaktion ist ein bisschen spät. Aber in den Semesterferien war Einiges zu tun. Nun endlich eine Antwort auf den Vorschlag des evangelischen Religionspädagogen Christoph Tipker in SPIEGEL Online (16.02.2017; URL: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/uni-dozent-fordert-schafft-die-hausarbeiten-ab-a-1134566.html), Hausarbeiten abzuschaffen. Studierende würden sich quälen, Dozenten bei der Korrektur nicht weniger. Hausarbeiten hätten “nichts mehr mit der Sehnsucht nach neuen Erkenntnissen zu tun”. Sie seien der Überrest eines “Aufnahmerituals” aus dem späten 18. Jahrhundert. Der Kern des Vorwurfs: Hausarbeiten “rauben den Studenten die Luft zum selbstständigen Atmen”.

„Wiki-Beiträge statt Hausarbeiten?“ weiterlesen

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search